Umzugsmeldung (An-/Abmeldung, Adresswechsel)

Meldefrist 14 Tage

Melden Sie uns einen Zuzug nach Langrickenbach, einen Umzug innerhalb Langrickenbach oder einen Wegzug von Langrickenbach innert der gesetzlichen Frist von 14 Tagen. Die elektronische oder persönliche An-/Abmeldung im Einwohnerregister ist kostenlos.

Meldung mit dem neuen Online-Service eUmzug

Umziehen leicht gemacht!

Bequem und in einem Schritt können Sie einen Umzug innerhalb der Schweiz mit eUmzug melden. Heimatscheine werden bei Bedarf automatisch zwischen den Gemeinden ausgetauscht.
Bei Fragen dürfen Sie gerne am Schalter vorbeikommen oder uns unter 071 695 59 10 kontaktieren.

Benötigte Unterlagen bei einem Zuzug vom Ausland

Schweizer Staatsangehörige:

  • Heimatschein
  • Identitätskarte
  • Mietvertrag
  • Krankenkassennachweis

Ausländische Staatsangehörige:

  • Gültiger Reisepass, Personalausweis oder Identitätskarte
  • Mietvertrag
  • Arbeitsvertrag
  • diverse Unterlagen gemäss Merkblatt Migrationsamt
  • Krankenkassennachweis

Nebenwohnsitz (Wochenaufenthalt)

Melden Sie uns einen Nebenwohnsitz persönlich am Schalter, wenn Sie einen anderen Hauptwohnsitz haben und sich in Langrickenbach zu einem bestimmten Zweck ohne Absicht des dauernden Verbleibens während mindestens drei Monaten im Jahr aufhalten.

Der Entscheid, ob Sie in Langrickenbach einen Neben- oder Hauptwohnsitz begründen, obliegt dem Einwohneramt und basiert auf den für uns erkennbaren objektiven Umständen.

Benötigte Unterlagen

  • Heimatausweis (nach positiver Beurteilung)
  • Mietvertrag (kann verlangt werden)