Melden Sie uns einen Zuzug nach Langrickenbach, einen Umzug innerhalb Langrickenbach oder einen Wegzug von Langrickenbach innert der gesetzlichen Frist von 14 Tagen. Die elektronische oder persönliche An-/Abmeldung im Einwohnerregister ist kostenlos.
Bequem und in einem Schritt können Sie einen Umzug innerhalb der Schweiz mit eUmzug melden. Heimatscheine werden bei Bedarf automatisch zwischen den Gemeinden ausgetauscht.
Bei Fragen dürfen Sie gerne am Schalter vorbeikommen oder uns unter 071 695 59 10 kontaktieren.
Melden Sie uns einen Nebenwohnsitz persönlich am Schalter, wenn Sie einen anderen Hauptwohnsitz haben und sich in Langrickenbach zu einem bestimmten Zweck ohne Absicht des dauernden Verbleibens während mindestens drei Monaten im Jahr aufhalten.
Der Entscheid, ob Sie in Langrickenbach einen Neben- oder Hauptwohnsitz begründen, obliegt dem Einwohneramt und basiert auf den für uns erkennbaren objektiven Umständen.