Unterhaltskorporation

Die Unterhaltskorporation Langrickenbach ist ein selbständiger Verein, der eng mit der Politischen Gemeinde zusammenarbeitet. Er stellt den Unterhalt aller mit öffentlichen Beiträgen erstellten Flur- und Waldstrassen, Entwässerungsanlagen, Kunstbauten und Einrichtungen im statutarisch festgelegten Perimeter sicher, die nicht auf das Eigentum von Bund, Kanton, Gemeinden, Privaten oder juristischen Personen eingetragen sind.

Die Mitgliedschaft ist auf den beteiligten Grundstücken im Grundbuch angemerkt. Die Grundeigentümer und Bewirtschafter sind verpflichtet, alles zu unterlassen, was zu einer Schädigung der gemeinsamen Anlagen führen könnte, und alles zu tun, was deren Bestand sichert und den Unterhalt erleichtert.

Die Unterhaltskorporation leistet an die Sanierung, Erweiterung oder Neuerstellung von Drainage-Leitungen Beiträge in Form von Rückerstattungen, wenn sie vor Baubeginn vom Vorstand genehmigt worden sind:

  • Drainagen mit Durchmesser 12 cm und grösser: 100%
  • Drainagen mit Durchmesser 10 cm und kleiner: normaler Unterhalt (Spülung, Kleinreparaturen) > 25%  /  Erneuerung und Erweiterung bestehender Anlagen > 30-40%

Neu erstellte oder erweiterte Drainage-Leitungen sind zwingend vom Grundeigentümer oder Unternehmer einzumessen und auf einen Situationsplan einzutragen.

Statuten [pdf, 559 KB]

Kontaktpersonen

Präsident
Martin Weber, Schönenbaumgarten
Tel. 071 688 19 11

Strassenmeister
Fritz Beurer, Schönenbohl
Tel. 071 411 25 38

Vertreter des Gemeinderates
Thomas Mettler
Tel. 071 690 02 64