Wie bereits an der Gemeindeversammlung bekannt gegeben, tritt Erik Breitkreuz vorzeitig per 31. Mai 2026 zurück. Für die Restdauer der Legislatur 2023-2027 wird deshalb ein neues Mitglied in den Gemeinderat gewählt. Gestützt auf die kantonale Gesetzgebung erfolgt die Wahl an der Urne.
Für die Ersatzwahl hat der Gemeinderat folgenden Terminplan festgelegt:
12. Januar 2026 Frist für die schriftliche Abgabe von Wahlvorschlägen
8. März 2026 1. Wahlgang
14. Juni 2026 2. Wahlgang
Kandidatinnen und Kandidaten für die offizielle Namensliste müssen gemäss Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht bis zum 12. Januar 2026 dem Gemeinderat Langrickenbach schriftlich gemeldet werden. Die Vorschläge haben Name, Vorname, Geburtsdatum, Heimatort, Beruf und Wohnadresse zu beinhalten. Ferner sind sie von mindestens zehn in der Politischen Gemeinde Langrickenbach wohnhaften Stimmberechtigten zu unterzeichnen und vom Vorgeschlagenen selbst mit seiner Unterschrift zu bestätigen. Die Unterschriften können nachträglich nicht zurückgezogen werden.
Formulare für die Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder im Internet unter www.langrickenbach.ch heruntergeladen werden. Es sind auch Personen wählbar, die nicht auf dieser Liste aufgeführt sind oder später portiert werden.
Die Mitglieder des Gemeinderates freuen sich über viele Kandidatinnen und Kandidaten. Auskünfte erteilt gerne der Gemeindepräsident Urs Schär oder der Gemeindeschreiber David Blatter.
Gemeinderat Langrickenbach