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Pass und Identitätskarte

Benötigen Sie einen neuen Pass?

Passbüro Biometrie Kanton Thurgau

Benötigen Sie eine neue Identitätskarte?

Am Schalter der Einwohnerkontrolle stellen Sie persönlich den Antrag. Sie weisen sich über Ihre Identität aus mit der bereits vorhandenen Identitätskarte. Minderjährige benötigen die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters.

Was ist zu tun?

Für einen Antrag zur Ausstellung eines neuen Ausweises sind unbedingt folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Persönliche Vorsprache
  • alte Identitätskarte
  • Passfoto (neue Bestimmungen)
  • Bei Verlust der Identitätskarte: die Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeistelle (zur Identifikation IDK/Pass/Führerschein)
  • Wenn ein neuer Ausweis für ein Kind beantragt wird: ab Geburt ein Passfoto. Es werden keine Kindereinträge im Reisepass der Eltern vorgenommen. Ab dem 7. Altersjahr müssen die Kinder persönlich mit den Eltern am Schalter des Einwohneramtes erscheinen.

Wie lange sind die Ausweise gültig?

Ausweisart Gültigkeitsdauer
Erwachsene Kinder bis 3 Jahre Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
Pass 10
Gebühr
10 Jahre
145 .--
3 Jahre
65.--
5 Jahre
65.--
Identitätskarte
Gebühr
10 Jahre
70.--
3 Jahre
35.--
5 Jahre
35.--
Pass 10 und ID
Gebühr
10 Jahre
158.--
3 Jahre
78.--
5 Jahre
78.--

Wie lange dauert die Ausstellung eines Ausweises?

Die Lieferfrist des Passes 10 und der Identitätskarte beträgt im Inland 15 Arbeitstage ab Genehmigung des Antrages durch die zuständige Stelle. Die Gebühren sind bei der Beantragung am Schalter bar zu begleichen