Navigieren in Langrickenbach

Willkommen bei der Gemeinde Langrickenbach

Wichtige Gemeindemitteilung

Bitte beachten Sie die Newsmitteilung betreffend dem sorgfälltigen Umgang mit Trinkwasser!!!

Absolutes Feuerwerksverbot und reduziertes Feuerverbot im Kanton Thurgau

In den vergangenen Tagen hat es wie erwartet geregnet. Aufgrund dieser Niederschläge hat der Fachstab Trockenheit dem Departement für Bau und Umwelt beantragt, das per 31. Juli 2026 beschlossene absolute Feuerverbot aufzuheben. Das Departement hat diesem Antrag entsprochen. Weiterhin besteht aber ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe von 50 Metern. Es gilt deshalb weiterhin ein Verbot für das Entfachen von Feuern oder das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern oder Raucherwaren im Wald und im Umkreis von 50 Metern um die Wälder. Ausgenommen von diesem Verbot sind Gas- und Elektrogrills. Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe gilt bis auf Widerruf. Ebenso bleibt das Abbrennen von Feuerwerk nach wie vor generell verboten. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmung können mit Bussen bestraft werden. Der Kanton dankt der Bevölkerung für das verantwortungsvolle Verhalten in den vergangenen Wochen und für das Verständnis, das sie gegenüber dem Feuerverbot gezeigt hat.

Besuche im Wald
Bitte beachten Sie folgendes Dokument:

Informationen zum Betreten des Waldes [pdf, 88 KB]

Veranstaltungen